Schutzkonzept für Kinder und Jugendliche
Wir hören mit den Ohren der Kinder
„Kinderschutz ist für uns keine Pflichtaufgabe, sondern gelebte Verantwortung und Ausdruck unseres Selbstverständnisses. Wir hören mit den Ohren der Kinder.“
Judith Grümmer, Gründerin Familienhörbuch gGmbH
Inhaltsverzeichnis
1. Präambel
Die Familienhörbuch gGmbH begleitet erkrankte Mütter und Väter mit lebensverkürzender Diagnose dabei, ihre Lebensgeschichte mit ihrer eigenen Stimme festzuhalten – als bleibendes Zukunftsgeschenk für ihre Kinder. Wir begleiten Elternteile durch Audiobiografie- Arbeit in einer existentiell herausfordernden Situation. Diese Menschen bringen den Mut, die Kraft und die Liebe auf, die eigene und familiäre Geschichte und Persönlichkeit weiterzugeben, ohne „Aufträge“ an die Kinder weiterzugeben.
Familien, die an unserem Projekt teilnehmen, befinden sich an diesem besonderen Zeitpunkt Ihres Lebens. Wir verpflichten uns, dies als kostbares Gut anzuerkennen und mit besonderer Sensibilität für die Lebensumstände der Familien zu handeln. In dem Wissen, dass das, was in einem Familienhörbuch entsteht, eines Tages ein Kind erreichen wird. Dieses Zukunftsgeschenk für die hinterbliebenen Kinder ist unser Kernauftrag und doch werden wir den meisten Kindern nie begegnen. Daraus erwächst eine Frage, die unser Handeln leitet:

Wie schützen wir Kinder jetzt und auch in Zukunft, die ihren Lebensweg mit dem Familienhörbuch gehen werden?
Dieser Frage sind wir mit einer umfassenden Risikofaktoren-Analyse mithilfe externer Begleitung begegnet. Auf dieser Grundlage und der Weiterentwicklung von Schutzfaktoren betrachten wir unsere Prozesse aus der Perspektive des Kindeswohls. Kinderschutz ist für uns damit nicht nur eine formale Verpflichtung, sondern gelebte Haltung. Sie zeigt sich in jeder Phase unserer Arbeit: im respektvollen Umgang mit den erkrankten Eltern, in der sorgfältigen Gestaltung der Tonaufnahmen und in der kontinuierlichen Weiterentwicklung unserer Abläufe mit Blick auf das Wohl der Kinder.
2. Leitbild
Familie ist, wo Kinder leben und Beziehung erfahren
Familie ist jede Lebensgemeinschaft, in der Kinder für uns aufwachsen – unabhängig von Familienstand, Geschlecht, Herkunft oder rechtlichem Status. Das umfasst Paare und Alleinerziehende, leibliche Eltern, Stief-, Pflege- und Adoptiveltern, Patchworkfamilien und andere Sorgegemeinschaften.
Familienkultur bewahren und Identität stärken
Das Familienhörbuch bewahrt mehr als Erinnerungen – es schenkt Kindern Wurzeln und Flügel, Halt und Orientierung. Es trägt Familienkultur weiter: Werte, Rituale, Geschichten und die Antwort auf die Frage „Woher komme ich?“ Das stärkt die Identitätsbildung – ein Leben lang. Die kulturellen, weltanschaulichen und sprachlichen Hintergründe aller teilnehmenden Familien respektieren und achten wir im Einklang mit der deutschen Verfassung und den demokratischen Grundrechten.
Das Kind wird als Person mit eigenen Bedürfnissen, Ängsten und Rechten wahrgenommen
Die Subjektstellung des Kindes wird insbesondere auch in der Krise gewahrt. Das Kind steht im Mittelpunkt des Familienhörbuchs und unter besonderem Schutz. Ein Familienhörbuch bewahrt Erinnerungen – es gibt Antworten auf viele Lebensfragen an Mutter oder Vater, auch nach deren Tod, und kann Entlastung schaffen. Dabei steht im Vordergrund, das Kind nicht zu überfordern, das mit diesem Hörbuch aufwachsen wird.
Wir sind machtsensibel und achten persönliche Grenzen
In der Begleitung von Familien, der Gestaltung des Hörbuchs und im Umgang mit belastenden Inhalten hinterfragen wir kontinuierlich: Achten wir die Grenzen des Kindes? Unser Ziel ist es, die Autonomie und Bedürfnisse der Kinder zu stärken und ihre Würde zu schützen.
Nicht jede Wahrheit muss ausgesprochen werden
Wahrheit braucht den richtigen Zeitpunkt und die richtige Form – und manchmal auch den Raum, um Fragen stellen und Gehörtes gemeinsam einordnen zu können. Da bei Audioaufnahmen ein späteres Nachfragen oder der direkte Austausch oft nicht mehr möglich ist, begleiten wir den Prozess besonders achtsam – mit Blick auf das, was Kinder jetzt und in Zukunft hören und verstehen können. Wir beraten zur Wortwahl und schauen darauf, welche inneren Bilder beim Zuhören entstehen – besonders bei Kindern.
Beide Elternteile werden wertschätzend dargestellt
Die Beziehung des Kindes zu beiden Elternteilen wird geschützt. Auch bei unterschiedlichen Lebenswegen oder Konflikten begegnen wir jedem Elternteil mit Respekt und wahren seine Würde. Ein Familienhörbuch dient der Beziehung und der Identitätsentwicklung des Kindes, nicht der Abgrenzung.
Reflexion und kritisches Hinterfragen sind fester Bestandteil unserer Arbeit
Supervision, kollegiale Fallbesprechungen und das Vier-Augen- bzw. Vier-Ohren-Prinzip sind verbindliche Qualitätsstandards – zum Schutz der Kinder und zur Sicherung ethischer Entscheidungen.
Ein Familienhörbuch ist ein Geschenk ohne Erwartungen
Das Kind entscheidet bedürfnisorientiert selbst, wie es mit dem Familienhörbuch umgeht und wann, ob und wie es dieses Angebot annehmen möchte. Ein Familienhörbuch darf auch beiseitegelegt oder abgelehnt werden – das Tempo und die Art der Nutzung bestimmt allein das Kind im privaten Umfeld. Auch gegensätzliche Gefühle dürfen dabei entstehen.
Würde und Respekt sind die Basis unserer Arbeit
Wo Aussagen Menschen abwerten oder verletzen würden, halten wir inne. Im vertrauensvollen Dialog erarbeiten wir gemeinsam Formulierungen, die der Wahrheit der Erzählenden entsprechen – ohne die Würde anderer zu verletzen.
Ein Geschenk, das mitwächst: Für Kinder jeden Alters – jetzt und später
Das Hörbuch wird für Kinder in allen Lebensphasen gestaltet – unabhängig davon, ob sie noch klein sind oder bereits erwachsen. Die Fragen „Wer warst du?“ und „Was hat dich geprägt?“ stellen sich in verschiedenen Lebensphasen neu. Wir unterstützen Eltern dabei, so zu erzählen, dass ihre Worte sowohl heute als auch in ferner Zukunft Antworten geben können. In geschützten Kapiteln (Tresorkapitel) werden jene Inhalte bewahrt, die für noch kleine Kinderohren belastend sein könnten – zugänglich erst dann, wenn das Kind bereit dafür ist.
3. Rechtliche Grundlagen
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefährdung, Gewalt und Missbrauch ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, der sich das Familienhörbuch als gemeinnützige Gesellschaft ausdrücklich verpflichtet. Auch wenn die Organisation nicht als Trägerin der Kinder- und Jugendhilfe im Sinne des SGB VIII tätig ist, orientiert sie sich konsequent an den anerkannten rechtlichen und fachlichen Standards zum Kinderschutz und versteht diese als verbindliche institutionelle Selbstverpflichtung. Alle Formen von Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung sind nicht nur ethisch inakzeptabel, sondern auch strafrechtlich relevant. Dieses Kinderschutzkonzept formalisiert die Verantwortung, die wir aus folgenden rechtlichen Gegebenheiten ableiten:

3.1 UN-Kinderrechtskonvention
Artikel 3 verpflichtet alle Institutionen bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, das Wohl des Kindes als vorrangige Erwägung zu behandeln. Artikel 19 verpflichtet die Vertragsstaaten – und damit mittelbar alle gesellschaftlichen Akteure – Kinder vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Misshandlung oder Missbrauch zu schützen.

3.2 §§ 8a und 8b SGB VIII sowie § 4 KKG (gemäß Bundeskinderschutzgesetz)
Der in § 8a SGB VIII verankerte Schutzauftrag
bei Kindeswohlgefährdung macht deutlich,
dass alle Personen, die beruflich oder
ehrenamtlich mit Kindern in Kontakt kommen,
eine besondere Verantwortung tragen.
Dieser Grundgedanke gilt auch für das Familienhörbuch: Mitarbeitende und ehrenamtlich Tätige sind sensibilisiert, Anzeichen einer möglichen Gefährdung des Kindeswohls wahrzunehmen. Für den Umgang mit solchen Wahrnehmungen bestehen klare interne Verfahren, die sicherstellen, dass niemand allein entscheiden muss und dass das Wohl des Kindes stets handlungsleitend ist.
Der in § 8b SGB VIII geregelte Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene
Fachkraft spiegelt das Prinzip wider, dass
fachkundige Einschätzung im Zweifelsfall
unerlässlich ist. Das Familienhörbuch übernimmt diesen Grundsatz als freiwilligen
Standard: Bei Unsicherheiten im Umgang
mit Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung
wird externe Fachberatung hinzugezogen.
Dies schützt die betroffenen Kinder, entlastet
die handelnden Personen und gewährleistet
eine fundierte und verhältnismäßige
Reaktion.
§ 4 KKG (Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz) gilt für die Mitarbeitenden, die der Gruppe der Berufsgeheimnisträger und -trägerinnen angehören und regelt, wie mit dem Spannungsfeld zwischen Vertraulichkeit und Schutzverantwortung umzugehen ist: Vorrang hat stets die sorgfältige Abwägung im Dialog, keinesfalls das vorschnelle Handeln und genauso wenig das Wegschauen. Diesem Prinzip folgt das Familienhörbuch in unseren internen Verfahrensweisen.
4. Risikoanalyse
Im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen Menschen am Lebensende und ihre Familien. Der seltene direkte Kontakt mit Kindern entsteht vor allem dann, wenn Audiobiograf:innen Aufnahmen im häuslichen Umfeld oder in Einrichtungen durchführen und Kinder als Familienmitglieder anwesend sind.
4.1 Identifizierte Risikofaktoren
Situative Risiken
• Hausbesuche durch Audiobiograf:innen
in privatem Umfeld
• Aufnahmesituationen, bei denen Kinder
anwesend (oder beteiligt) sind
• Emotionale Ausnahmesituationen durch
die Thematik (Sterben, Abschied, Trauer)
Familiäre Risiken
Die Aufnahmesituation findet oft zuhause, also im privaten Lebensumfeld statt. Audiobiograf:innen können dabei – auch unbeabsichtigt – Hinweise auf eine bestehende Kindeswohlgefährdung wahrnehmen, die unabhängig von der palliativen Situation der Familie existiert. Die emotionale Nähe und das entgegengebrachte Vertrauen erhöhen die Wahrscheinlichkeit, dass solche Hinweise im Gespräch auftauchen.
Inhaltliche und emotionale Wirkung des Hörbuchs
Das Familienhörbuch ist kein neutrales Produkt – es entsteht in einer existenziellen Ausnahmesituation und trägt diese in sich. Kinder werden durch das Hörbuch ein Leben lang mit dem Verlust des Elternteils konfrontiert, auch lange nach dem Tod. Das birgt spezifische Risiken:
Inhalt der Aufnahmen: Was erzählt ein Elternteil – wie offen, wie belastend, wie altersangemessen ist es für das Kind?
Zeitpunkt des Hörens: Wann und in welchem Kontext hört ein Kind das Hörbuch – unmittelbar nach dem Tod, Jahre später, allein oder mit anderen?
Langzeitwirkung: Inhalte, die zum Aufnahmezeitpunkt angemessen schienen, können zu einem späteren Zeitpunkt im Leben des Kindes anders wirken
Fehlende Begleitung: Wenn kein Erwachsener das Kind beim Hören begleitet
4.1 Einschätzung
Das situative Risiko ist gering, da Kinder meist während der Aufnahmen abwesend sind. Familiäre Risiken sind nicht steuerbar, aber erkennbar. Deshalb müssen Audiobiograf:innen befähigt sein, Hinweise auf Kindeswohlgefährdung wahrzunehmen und wissen, welche Schritte dann folgen – unabhängig davon, ob die Gefährdung mit der Erkrankung zusammenhängt. Das inhaltliche Risiko hingegen ist struktureller Natur – es lässt sich nicht vollständig ausschließen, weil es dem Wesen des Produkts innewohnt. Es muss deshalb aktiv mitgedacht und durch gezielte Maßnahmen adressiert werden: durch die Begleitung der Eltern während des Entstehungsprozesses, durch eindeutige Empfehlungen zur Weitergabe des Hörbuchs an die Kinder sowie durch den Hinweis auf ergänzende Fachbegleitung für die Familie.

5. Verhaltenskodex zum Kinderschutz
Wir arbeiten konsequent im Sinne des Kindeswohls – auch wenn die Kinder nicht physisch anwesend sind.
5.1 Präambel zum Verhaltenskodex
Unsere Arbeit richtet sich an Familien in einer der schwierigsten Lebenssituationen: Ein Elternteil ist schwer erkrankt oder im Sterben begriffen. Wir unterstützen unheilbar und lebensverkürzend erkrankte Eltern dabei, ein bleibendes Vermächtnis für ihre Kinder zu schaffen – in Form von Erinnerungen, Botschaften, Geschichten oder anderen Materialien, die den Kindern nach dem Tod des Elternteils zur Verfügung stehen.
Obwohl wir in der Regel keinen direkten Kontakt zu den Kindern haben, tragen wir durch den Kontakt mit den erkrankten Elternteilen und ihren Familien in dieser vulnerablen Situation eine besondere Verantwortung für ihr Wohl.
• Wir arbeiten an Materialien, die das Leben der Kinder nachhaltig prägen werden
• Wir haben Zugang zu intimen Familiendaten und sensiblen Informationen
• Unsere Arbeit kann Kindern Trost und Halt geben – oder sie belasten
• Wir bewegen uns in einem hochsensiblen emotionalen Kontext
Dieser Verhaltenskodex dient als Orientierung für unsere Arbeit und schützt sowohl die betroffenen Kinder als auch uns als Mitarbeitende vor Grenzüberschreitungen.
5.2 Grundhaltung: Das Kind im Mittelpunkt

Wir arbeiten konsequent im Sinne des Kindeswohls – auch wenn die Kinder nicht physisch anwesend sind.
Wir verpflichten uns:
- Zu der Leitfrage: „Dient das dem Wohl des Kindes?“, auch wenn der erkrankte Elternteil das anders wünschen sollte
- Zu der Perspektive, die Bedürfnisse und die Rechte der Kinder mitzudenken
- Inhalte daraufhin zu prüfen, ob sie Kindern Trost, Halt und Identifikation ermöglichen
- Sensibel mit der Lebensrealität der Kinder nach dem Tod des Elternteils umzugehen
- Die Würde und Rechte der Kinder zu wahren, auch wenn sie nicht anwesend sind
Wir vermeiden:
- Inhalte zu erstellen, die Kinder belasten, beschämen oder ängstigen könnten
- Ausschließlich die Wünsche des sterbenden Elternteils umzusetzen, ohne das Kindeswohl zu prüfen
- Unsere eigenen Vorstellungen oder Werte über die Bedürfnisse der Kinder zu stellen
- Inhalte zu produzieren, die Kinder überfordern oder entwicklungspsychologisch
Wir achten darauf:
- Themen, die nicht für Kinderohren geeignet sind, in entsprechend gekennzeichneten “Kapiteln für später” anzulegen und gesondert zu transferieren.
Standard ist das Vier-Ohren-Prinzip: Inhalte, die als Hörbuch zusammengestellt wurden, werden grundsätzlich von mindestens einer weiteren Person aus kindeswohlbezogener Perspektive gegengeprüft.
Sollten hier Unsicherheiten entstehen, befolgen wir das interne Vorgehen, um die entsprechende fachliche Expertise einzuholen (s.u.).
5.3 Datenschutz und Vertraulichkeit

Wir haben Zugang zu den intimsten Momenten und Informationen von Familien in extremen Lebenssituationen. Dieser Zugang verpflichtet uns zu höchster Sorgfalt im Umgang mit persönlichen Daten – zum Schutz der Familien und insbesondere der Kinder, die diese Materialien eines Tages erhalten werden.
Wir verpflichten uns:
- Familiendaten und persönliche Informationen streng vertraulich zu behandeln – auch über das Projektende und das eigene Arbeitsverhältnis hinaus
- Informationen im Team nur im notwendigen Umfang und ausschließlich zu fachlichen Zwecken weiterzugeben
- Verschlüsselte digitale Kommunikation und eine sichere Datenablage zu nutzen
- Bei internen Besprechungen, wo immer möglich, zu pseudonymisieren oder zu anonymisieren
- Klare Einwilligungserklärungen des erkrankten Elternteils für die Verarbeitung sensibler Daten einzuholen
- Den Zugang zu Projektdaten auf Mitarbeitende zu beschränken, die direkt am jeweiligen Projekt beteiligt sind
Wir vermeiden:
- Die Nutzung von Projektinhalten oder Familieninformationen für eigene Zwecke – auch nicht anonymisiert ohne Einwilligung
- Die Weitergabe von Familien- oder Kinderdaten an Dritte ohne ausdrückliche Einwilligung
- Unsichere Kommunikationswege bei der Übermittlung sensibler Daten
Wir achten darauf:
- Nicht mehr benötigte persönliche Daten nach Projektabschluss gemäß Datenschutzvorgaben zu vernichten
- Kinder als eigene datenschutzrechtliche Subjekte zu behandeln. Werden Kinder namentlich, bildlich oder inhaltlich in Materialien einbezogen, wird dies gesondert dokumentiert
- Die Übergabe von Materialien nach dem Tod des Elternteils klar zu regeln: Wer ist empfangsberechtigt? Wer autorisiert die Übergabe? Dies wird bereits zu Projektbeginn verbindlich festgelegt
- Dass Kinder zu einem späteren Zeitpunkt eigene Interessen an den über sie erstellten Inhalten entwickeln können – und dass wir diesem Umstand bei der Erstellung und Aufbewahrung der Materialien Rechnung tragen – indem wir sorgfältig und respektvoll mit Informationen über Kinder umgehen, die diese selbst nie autorisiert haben.
5.4 Umgang mit Wünschen von Elternteilen

Wir begleiten unsere Projektteilnehmenden mit Empathie und Respekt vor ihrer Selbstbestimmung – und sehen es gleichzeitig als unsere Verantwortung, das Kindeswohl aktiv in den Blick zu nehmen.
Wir verpflichten uns:
- Wünsche des Elternteils ernst zu nehmen und wertschätzend zu behandeln
- Gleichzeitig kritisch mit dem Blick von außen zu prüfen: „Dient das dem Kind?“
- Bei Bedenken das Gespräch mit dem Elternteil zu suchen und im Dialog eine Klärung herbeizuführen
- Alternative Formulierungen oder Formate anzubieten, die dasselbe Anliegen kindeswohlverträglicher ausdrücken
- Bei schwerwiegenden Bedenken die Geschäftsführung und/oder Kinderschutzbeauftragte der Familienhörbuch gGmbH einzubeziehen
- Im äußersten Fall einen Auftrag abzulehnen oder einzelne Inhalte nicht umzusetzen, wenn diese dem Kindeswohl nachweislich schaden würden
5.5 Umgang mit direktem Kontakt zu Kindern (Ausnahmesituationen)

In der Regel haben wir keinen direkten Kontakt zu Kindern. Sollte dies ausnahmsweise vorkommen, gelten folgende Grundsätze.
Wir verpflichten uns:
- Professionelle Distanz zu wahren und unsere Rolle einzuhalten: Wir sind nicht als Begleitperson, Vertrauensperson oder therapeutische Unterstützung für das Kind da, sondern als Audiobiograf: in der Projektteilnehmenden
- Unsere Rolle dem Kind gegenüber nur nach vorheriger Absprache mit dem Elternteil zu erklären – altersgerecht, ehrlich und ohne das Kind zu überfordern
- Kinder nie ohne Wissen und Einwilligung des Elternteils in Projektinhalte einzubeziehen
- Beobachtungen, die Hinweise auf eine Gefährdung des Kindeswohls geben, intern zu melden und gemäß den geltenden Kinderschutzverfahren zu handeln
Wir vermeiden:
- Direkte Kontaktaufnahme mit Kindern außerhalb der abgesprochenen Situation
- Kinder über Projektinhalte zu befragen oder in Entscheidungen einzubeziehen
- Eigene emotionale Betroffenheit in den Kontakt mit dem Kind einfließen zu lassen
Wir achten darauf:
- Dass unangekündigte oder ungeplante Begegnungen mit Kindern – etwa beim Hausbesuch – intern kurz dokumentiert werden
- Dass Unsicherheiten über den richtigen Umgang im Team oder mit der Kinderschutzbeauftragten besprochen werden, bevor eigenständig gehandelt wird
5.6 Reflexion, kollegiale Beratung und Selbstfürsorge

Die Arbeit im Kontext des Familienhörbuchs kann emotional berühren, belasten und verunsichern. Um dauerhaft professionell und kindeswohlorientiert arbeiten zu können, reflektieren wir unsere Arbeit kontinuierlich – im Team und eigenverantwortlich.
Wir verpflichten uns:
- Zur regelmäßigen Teilnahme an der Praxisbegleitung
- Bei herausfordernden Fällen Supervision in Anspruch zu nehmen
- Bei Unsicherheit bezüglich Fragen des Kindeswohls kollegiale Beratung einzuholen
- Pausen und Auszeiten zu nehmen
- Die eigene emotionale Betroffenheit und Überforderung wahrzunehmen – und aktiv anzusprechen, statt sie zu übergehen
- Ein Projekt abzugeben, wenn die persönliche Betroffenheit zu groß ist
Unser Grundsatz lautet: Wir müssen nicht alles allein bewältigen. Dass es Situationen geben wird, in denen wir mitschwingen, die etwas in uns berühren oder verunsichern – das ist nicht unprofessionell, solange wir professionell damit umgehen. Kollegiale Reflexion ist Qualitätssicherung und Selbstschutz und findet im geschützten Rahmen statt – nicht beiläufig, sondern bewusst und vertraulich.
5.7 Transparenz und Dokumentation

Wir dokumentieren unsere Arbeit transparent und nachvollziehbar.
Wir verpflichten uns:
- Relevante Entscheidungen, Abweichungen vom Standardprozess und Bedenken bezüglich des Kindeswohls nachvollziehbar zu dokumentieren
- Die vorhandenen Protokolle und Systeme zur Dokumentation konsequent zu nutzen – nicht im Verständnis eines bürokratischen Akts, sondern als Schutz für alle Beteiligten
- Mündliche Absprachen mit Teilnehmenden, die kinderschutzrelevant sind, schriftlich festzuhalten
- Dokumentation vertraulich zu behandeln und nur intern weiterzugeben

Unser Grundsatz:
Die Nutzung der vorhandenen Dokumentationssysteme dient der Nachvollziehbarkeit unserer Prozesse und dem Schutz aller Beteiligten – und ist Teil professionellen Handelns, nicht ein Zusatzaufwand
5.8 Was tun bei Unsicherheit?
Nicht jede Situation ist eindeutig. Für Momente der Unsicherheit helfen folgende Leitfragen:
- Kindeswohl: Dient mein Handeln dem Wohl des Kindes?
- Transparenz: Würde ich so handeln, wenn andere davon wüssten?
- Fachlichkeit: Kann ich meine Entscheidung fachlich begründen?
Wenn eine Frage mit „Nein“ oder „Ich bin unsicher“ beantwortet wird: Innehalten und kollegiale Beratung oder die Leitung einbeziehen!
5.9 Konsequenzen bei Nichtbeachtung
Dieser Verhaltenskodex bildet die Grundwerte des Familienhörbuchs ab.
Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex werden nicht toleriert. Je nach Schwere und Kontext können folgende Konsequenzen folgen:
- Klärungsgespräch mit der Geschäftsführung
- Dokumentation des Vorfalls
- Verpflichtende Supervision oder Schulung
- Abmahnung
- Im schwerwiegenden Fall: Beendigung der Zusammenarbeit
Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gelten die gesetzlichen Meldepflichten – unabhängig von internen Konsequenzen. Dieser Verhaltenskodex ist kein Misstrauensdokument – er ist Ausdruck unserer gemeinsamen Haltung und unseres Anspruchs an uns selbst.
5.10 Gültigkeit
Dieser Verhaltenskodex gilt für:
- Alle hauptamtlichen Mitarbeitenden
- Alle ehrenamtlichen Mitarbeitenden
- Praktikant:innen
- Honorarkräfte
- Alle Personen, die Zugang zu sensiblen Familiendaten haben oder am Erstellungsprozess beteiligt sind
Er wird regelmäßig (mindestens jährlich) überprüft und bei Bedarf angepasst.
6. Interventionsplan

Kinderschutz ist keine Einzelaufgabe – er ist gemeinsame Verantwortung aller, die beim Familienhörbuch tätig sind. Mitarbeitende sind verpflichtet, Beobachtungen, die sie besorgen, ernst zu nehmen und weiterzugeben. Im Zweifel gilt: lieber einmal zu viel ansprechen als einmal zu wenig. Niemand muss allein entscheiden.
Stufe 1:
Wahrnehmung und Dokumentation
Eine Mitarbeitende, z.B. eine Audiobiografin
oder ein Audiobiograf, nimmt etwas wahr,
das sie besorgt – sei es im direkten Kontakt
mit dem Kind, durch Erzählungen im Hörbuch-
Prozess oder durch Beobachtungen in
der Familie.
Schriftlich dokumentieren
• Was wahrgenommen wurde
(konkrete Beobachtung oder Aussage)
• Wann und in welchem Kontext
• Wie das Kind oder die beteiligte Person
gewirkt hat
Die Dokumentation erfolgt sachlich und beschreibend
– keine Interpretationen, keine
Wertungen.
Stufe 2:
Interne Beratung mit dem Produktionsteam
Die Audiobiografin oder der Audiobiograf
bespricht die Beobachtung mit dem Produktionsteam.
Gemeinsame Einschätzung
• Handelt es sich um eine diffuse Sorge
oder einen konkreten Verdacht?
• Hat bereits ein Gespräch mit dem
Elternteil stattgefunden, in dem die
Situation hinsichtlich des Kindeswohls
besprochen wurde?
• Gibt es weitere Beobachtungen aus
dem Projekt-Team (z.B. aus dem Gespräch
mit der Psychologin oder dem
Erstgespräch)?
Diese Stufe dient der Orientierung – nicht
der Entscheidung, ob gehandelt wird. Auch
diffuse Sorgen werden mitgeteilt.
Stufe 3:
Beratung durch die Kinderschutzbeauftragte
Die interne Kinderschutzbeauftragte – zugleich ausgebildete Psychologin und Psychoonkologin
– wird hinzugezogen. Sie bewertet
die Situation fachlich, berät das Team
und entscheidet über weitere Schritte.
Diese Beratung ist verpflichtend bei:
• konkretem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
• Unsicherheit im Team über die Einschätzung
• Aussagen oder Inhalten, die im Hörbuch-
Prozess entstanden sind und Hinweise
auf Gefährdung enthalten
Gemeinsam mit der Kinderschutzbeauftragten
wird eingeschätzt, welche Unterstützungsmöglichkeiten
geeignet sind. Diese
werden, sofern nicht dem Kindeswohl entgegenstehend,
mit den Projektteilnehmenden
besprochen. Vor einer Meldung an das
Jugendamt wird eine Fall- und Fachberatung
in Anspruch genommen.
Stufe 4:
Involvierung des Jugendamtes
Wenn die vorherigen Schritte erfolgt sind
oder es sich um eine akute Gefährdung
handelt, wird das örtlich zuständige Jugendamt durch oder in Absprache mit der
Kinderschutzbeauftragten involviert.
Die Audiobiografin oder der Audiobiograf
ist nicht allein verantwortlich für diese
Entscheidung. Sie stellt die Dokumentation
zur Verfügung.
Akute Gefährdung – sofortiges Handeln
Bei dem Eindruck einer akuten Kindeswohlgefährdung,
der durch konkrete Aussagen
oder Beobachtungen entsteht, gilt:
• Kinderschutzbeauftragte noch am
selben Tag kontaktieren
• Sollte diese nicht erreichbar sein,
wird die Geschäftsführung oder das
Produktionsteam kontaktiert, um weitere
Schritte zu besprechen (z.B. die
Kontaktaufnahme mit einer Fall- und
Fachberatung).
• Nicht warten, bis das Projekt abgeschlossen
ist
Gemeinsam mit der Kinderschutzbeauftragten
wird eingeschätzt, welche Unterstützungsmöglichkeiten
geeignet sind. Diese
werden, sofern nicht dem Kindeswohl entgegenstehend,
mit den Projektteilnehmenden
besprochen. Vor einer Meldung an das
Jugendamt wird eine Fall- und Fachberatung
in Anspruch genommen.
Besondere Situation:
Hinweise aus dem Inhalt der Aufnahmen Im Rahmen der Hörbuchproduktion entstehen vertrauliche Aufnahmen, in denen erkrankte Elternteile frei erzählen – über ihr Leben, ihre Familie, ihren Alltag. Dabei können Inhalte entstehen oder benannt werden, die über die Erzählung von belastenden Lebenssituationen hinausgehen und Hinweise auf eine Gefährdung von Kindern geben, wie z.B. Schilderungen von Gewalt oder Vernachlässigung.
Besonderheit dieser Situation:
Die Aufnahmen entstehen im Vertrauen. Die erzählende Person ist gleichzeitig Elternteil, vulnerabel und erkrankt. Eine vorschnelle Reaktion kann die Arbeitsbeziehung zerstören und das Projekt – das selbst dem Wohl der Familie dient – gefährden.
Handlung
- Solange es das Wohl des Kindes nicht weiter belastet, suchen wir transparent das Gespräch mit dem erzählenden Elternteil und ermutigen dazu, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen
- Die eigene Wahrnehmung sowie der Austausch mit dem Elternteil wird im Anschluss schriftlich dokumentiert
- Es wird transparent gemacht, dass dieses Thema zeitnah im Team besprochen wird, es erfolgt eine entsprechende Rückmeldung.
- Ab Stufe 2 gilt der reguläre Interventionsprozess
6.1 Umgang mit internem Verdacht
Bei internem Verdacht werden Meldungen an die Kinderschutzbeauftragte gegeben, die diese mit der personalverantwortlichen Geschäftsführung bespricht. Bei einem ernstzunehmenden Verdacht gegen eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter wird die beschuldigte Person für die Dauer des Klärungsprozesses von ihren Aufgaben freigestellt. Bei Bedarf wird externe Fachberatung hinzugezogen.
Supervision und Mediation stehen allen Beteiligten zur Verfügung. Für jeden Einzelfall wird eingeschätzt, in welcher Form das Team transparent informiert wird.
Bestätigt sich der Verdacht, folgen personalrechtliche Konsequenzen. Bei Bedarf wird eine rechtliche Beratung eingeholt. Stellt sich der Verdacht als unbegründet heraus, greift der Rehabilitationsplan.
6.2 Rehabilitation
Ziel der Rehabilitation ist die Wiederherstellung des Rufs der zu Unrecht beschuldigten Person sowie die Wiederherstellung einer Vertrauensbasis im Team und der Organisation. Der Person wird die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit angeboten.
lle weiteren Schritte werden vorab mit der betroffenen Person abgestimmt: Ein Schritt wird erst umgesetzt, wenn die Person der vorgeschlagenen Vorgehensweise zugestimmt hat.
Alle Personen, die von der Beschuldigung wussten, werden über dessen Ausräumung informiert. Das Team wird dabei im Rahmen von Supervision einbezogen. Der zu Unrecht beschuldigten Person wird Einzelsupervision angeboten.
War der Fall öffentlich bekannt, informiert die Leitung die Öffentlichkeit durch eine Stellungnahme über die Klärung.

7. Ansprechpersonen und Beschwerdewege
Wir sind offen für Fragen und Rückmeldungen
zu diesem Konzept und zu unserer
Arbeit. Rückmeldungen von Familien und
Teilnehmenden aus unserem Projekt sind
besonders wertvoll und wir verstehen sie
als Möglichkeit, uns stetig weiterzuentwickeln
und unseren Schutzauftrag ernst zu
nehmen.
Weil uns bewusst ist, dass insbesondere kritische Rückmeldungen manchmal schwer zu adressieren sind, bieten wir allen Kindern,
Jugendlichen und volljährigen Empfänger:
innen eines Familienhörbuchs verschiedene
Möglichkeiten der Kontaktaufnahme:
Kinderschutzbeauftragte:
Kinderschutzbeauftragte:
Inge Schnitzler
Psychologin und Psychoonkologin
kinderschutzbeauftragte@familienhoerbuch.de
Telefon: 0151 5079 6231
Geschäftsführung:
Judith Grümmer
judith.gruemmer@familienhoerbuch.de
Anne Braasch
anne.braasch@familienhoerbuch.de
Ethikbeirat:
ethikbeirat@familienhoerbuch.de
Dr. Franziska Röseberg
Psychologischer Dienst | Helios Klinikum Bonn/Rhein-Sieg
Dr. Christoph Schmidt-Petri
Moralphilosoph am Karlsruher Institut für Technologie
Sandra Vohl
Kinder- und Jugendlichen- Psychotherapeutin Universitätsklinik Köln
Postalisch (anonym):
Familienhörbuch gGmbH
Oberländer Wall 24
50678 Köln
8. Qualitative Weiterentwicklung der Hörbucharbeit

8.1 Multiprofessionelles Qualitätsmanagement
Um die kindgerechten Hörbücher stetig weiterzuentwickeln, ist ein multiprofessionelles Team in den internen Qualitätsprozess eingebunden. In regelmäßigen Abständen hören Fachkräfte aus pädagogischen und psychologischen bzw. psychoonkologischen Bereichen stichprobenartig in die Produktionen hinein, dokumentieren und diskutieren ihre Einschätzungen. Dabei ist uns wichtig: Auch schwere Lebensthemen dürfen selbstverständlich ihren Platz im Familienhörbuch haben – sie sollen nicht von außen normiert werden. Vielmehr geht es darum, dass die Mitarbeitenden bei Bedarf zielgerichtet und sensibel unterstützen können, die schweren Inhalte kindgerecht und mit dem wesentlichen Kern zu vermitteln. Die systematische Einbindung verschiedener Fachperspektiven wird damit nicht nur als Instrument der Qualitätskontrolle, sondern als Grundlage einer lernenden und schutzorientierten Produktionspraxis verstanden.

8.2 Schulungen
Alle Audiobiografen und Audiobiografinnen
durchlaufen eine fundierte Ausbildung, bevor
sie von der Familienhörbuch gGmbH beauftragt werden. In diesem umfangreichen
Curriculum werden neben der Audiobiografiearbeit auch Aspekte zum Kindeswohl und Kinderschutz vermittelt. Hier wird zudem Raum für die Auseinandersetzung mit der eigenen Rolle geschaffen.
Ergänzend haben wir ein internes Schulungskonzeptventwickelt, damit alle unsere Mitarbeitenden die Möglichkeit haben, sich thematisch weiter tiefgreifend mit dem Kinderschutz auseinanderzusetzen.

8.3 Begleitforschung und Partizipation
Damit unsere Arbeit die Wirkung entfaltet,
die wir beabsichtigen, hat wissenschaftliche
Begleitforschung seit der Gründung 2019
einen hohen Stellenwert.
Die Kinder als eigentliche Empfänger des
Hörbuchs werden in unserem Handeln stets
mitgedacht. Zugleich nehmen wir ihre besondere Verletzlichkeit ernst – sie befinden
sich in einer ohnehin schweren Situation
und sollen nicht zusätzlich belastet werden.
Aus diesem Grund haben wir uns bisher dagegen entschieden, sie – auch angesichts
eines Durchschnittsalters von etwa 7 Jahren
– aktiv in die Forschung einzubeziehen. Eine
Einladung zu freiwilligen Rückmeldungen
bildet dabei die Ausnahme. Mit wachsender
Erfahrung wächst jedoch auch das Potenzial,
die Kinder und Familien stärker einzubeziehen
und aus den Ergebnissen Ableitungen
für unsere Arbeit zu ziehen. Das Forschungsteam diskutiert diese Frage weiterhin.

8.4 Ethikbeirat
Die Würdigung der Lebensumstände und der selbstbestimmten Biografie-Erzählung sind uns ein zentrales Anliegen – doch in Ausnahmefällen kann dies mit Äußerungen kollidieren, die der Entwicklung des hinterbliebenen Kindes womöglich nicht dienlich sind. Dies ist einer von vielfältigen Gründen, warum wir einen Ethikbeirat als begleitende Beratungsinstitution und unabhängigen Aushandlungsort berufen haben. Dieser tagt mehrmals im Jahr und kann von der Geschäftsführung einberufen werden.
9. Evaluation und Fortschreibung des Kinderschutzkonzepts

Ein Kinderschutzkonzept ist kein statisches Dokument, sondern ein lebendiges Instrument, das wir kontinuierlich weiterentwickeln.
9.1 Regelmäßige Evaluation
Unser Kinderschutzkonzept wird alle zwei Jahre einer systematischen Überprüfung unterzogen. Dabei wird geprüft, ob die festgelegten Maßnahmen, Standards in der Hörbuchproduktion und Strukturen wirksam sind, ob Handlungsbedarfe entstanden sind und ob das Konzept weiterhin den aktuellen rechtlichen und fachlichen Standards entspricht.
Die Evaluation umfasst insbesondere:
- die Überprüfung aller Bausteine auf Aktualität, Funktionalität und Wirksamkeit
- die Auswertung von Rückmeldungen unserer Projektteilnehmenden und -empfangenden sowie von Mitarbeitenden, ehrenamtlich Tätigen und Kooperationspartner: innen.
- die Berücksichtigung neuer fachlicher Erkenntnisse und gesetzlicher Vorgaben
9.2 Verantwortlichkeit
Die Verantwortung für die Durchführung der Evaluation liegt bei der Geschäftsführung in Zusammenarbeit mit der benannten Kinderschutzbeauftragten. Da Kinderschutz eine Netzwerkaufgabe ist, wenden wir uns bei Bedarf an eine erfahrene Fachkraft oder ziehen Beratungsstellen hinzu.
9.3 Anlassbezogene Überprüfung
Unabhängig vom regulären Evaluationszyklus wird das Kinderschutzkonzept anlassbezogen überarbeitet, wenn Rückmeldungen aus dem laufenden Betrieb dringenden Handlungsbedarf aufzeigen, wie z.B. durch Ergebnisse partizipatorischer Befragungen, Beschwerden oder gesellschaftlicher Entwicklungen, die sich in den Hörbüchern widerspiegeln.
9.4 Dokumentation und Kommunikation
Alle Evaluationsergebnisse und vorgenommene Änderungen werden schriftlich dokumentiert. Das fortgeschriebene Konzept wird allen Mitarbeitenden zugänglich gemacht und in geeigneter Form intern kommuniziert. Die jeweils aktuelle Fassung des Konzeptes ist für Externe auf Anfrage einsehbar und in seinen wesentlichen Grundzügen öffentlich zugänglich.
"Und das ist nur für euch. Ihr seid das Glück. Auch wenn ihr mich nicht mehr seht, ich bin da und das könnt ihr spüren. So eine Verbindung, wie wir sie haben, die bleibt."
Eine Projektteilnehmerin