Erblotse - Der Testamentsgenerator

Den Nachlass regeln, das ist ein anspruchsvolles Thema, sowohl inhaltlich als auch emotional.

Der sogenannte Otto Normalverbraucher sieht in vielen Fällen eine Beratung vom Rechtsanwalt und eine Beurkundung vom Notar als Mittel der Wahl. Das bindet zeitliche und monetäre Ressourcen und kann eine zusätzliche Hürde darstellen.

Die Familienhörbuch gGmbH hat eine unkomplizierte Lösung entdeckt, die nun für die Familienhörbuch-Community fest als Service implementiert wurde: Erblotse.

Der Testamentsgenerator gibt eine schnelle Übersicht über eventuelle gesetzliche Erben und deren Mindestansprüche, eröffnet zudem die Möglichkeit weitere Verwandte, Freunde oder Organisationen einzutragen und zu unterstützen und abschließend kann eine Endversion kostenfrei heruntergeladen werden. Wichtig: Damit dieses Testament in Deutschland als rechtssicher gilt, muss es vom Verfasser dann abgeschrieben und unterzeichnet werden.

Weitere Infos zum Testamentsgenerator

Erblotse macht das Erben und Vererben einfach, damit nach dem Verlust eines geliebten Menschen nicht zu viele Fragen offenbleiben. Ratlose Angehörige, die sich mit bürokratischem Aufwand und nicht selten familiärem Zwist konfrontiert sehen, gehören somit der Vergangenheit an. Der Erblotse-Service bietet eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, mit der jede Person den eigenen Nachlass individuell regeln kann, so, wie gewünscht.

Im Beirat von Erblotse sitzt beispielsweise Brigitte Zypries. Die deutsche Politikerin war unter anderem als Bundesministerin der Justiz und im Bereich Wirtschaft und Energie aktiv und gehörte bis 2017 zum Deutschen Bundestag. Sie unterstreicht: „Der Erblotse hilft bei der Bürokratie rund ums Erben – damit Ihnen mehr Zeit zum Trauern bleibt. Deshalb bin ich gerne als Fachbeirätin dabei.“

Häufig gestellte Fragen zum Testamentsgenerator

Ja, die Familienhörbuch gGmbH stellt den Testamentsgenerator an dieser Stelle der eigenen Community zur Verfügung. Er kann auch direkt über Erblotse in Anspruch genommen werden. Dann fällt eine Gebühr an.

Ja, diese Version wurde für deutsche Richtlinien konzipiert. Im Rahmen der Anwendung besteht jedoch die Möglichkeit ein kostenfreies Beratungsgespräch für Erbfälle mit Auslandsbezug zu nutzen.

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