Kondolenzspende

In Andenken an einen verstorbenen Menschen etwas Gutes tun. Dies ist oft auch ein letzter Wunsch der Verstorbenen, sowie für die Familie und Freunde ein Weg, mit ihrem Verlust umzugehen. Eine Möglichkeit für die Hinterbliebenen ist, die Trauergäste anstelle von Blumen und Kränzen um eine Spende für das Familienhörbuch zu bitten. Damit unterstützen Sie, dass noch viele weitere sterbenskranke Eltern ein eigenes Hörbuch für ihre Kinder und Angehörigen aufnehmen können.

1. Überweisung auf unser Konto durch die Trauergäste

Eine unkomplizierte Möglichkeit, im Andenken an eine geliebte Person zu Spenden aufzurufen, ist es, die Trauergäste direkt auf unser Spendenkonto überweisen zu lassen. Mit einem Stichwort in der Überweisung können wir diese zuordnen und Ihnen den Gesamtbetrag der eingegangenen Spenden auf Wunsch übermitteln. Bitte teilen Sie das Stichwort Ihren Trauergästen und uns mit. Die Trauergäste können den Betrag direkt per Banküberweisung auf unser Konto spenden:

Familienhörbuch gGmbH
Volksbank Köln Bonn eG
IBAN: DE 52 3806 0186 4906 5620 10
BIC: GENODED1BRS
Überweisungszweck: Das vereinbarte Stichwort

Auf Wunsch stellen wir für größere Beträge gerne steuerlich absetzbare Spendenquittungen zum Beginn des neuen Jahres aus. Für einen reibungslosen Ablauf bitten wir darum, dass die Trauergäste die eigenen Kontaktdaten direkt in die Überweisung eintragen. Das Finanzamt akzeptiert bis 300€ den Einzahlungsbeleg der Bank auch ohne Spendenbescheinigung.

2. Sammlung der Spenden auf einer Trauerfeier

Im Andenken an eine geliebte Person können Sie auf der Trauerfeier um Barspenden bitten. Im Anschluss überweisen Sie den gesammelten Betrag auf unser Spendenkonto:

Familienhörbuch gGmbH
Volksbank Köln Bonn eG
IBAN: DE 52 3806 0186 4906 5620 10
BIC: GENODED1BRS
Überweisungszweck: Kondolenzsammlung Name

Auf Wunsch stellen wir für größere Beträge gerne steuerlich absetzbare Spendenquittungen zum Beginn des neuen Jahres aus. Dafür bitten wir Sie, uns eine Auflistung der Spendernamen mit Adresse und Spendenbetrag zur Verfügung zu stellen. Das Finanzamt akzeptiert bis 300€ den Einzahlungsbeleg der Bank auch ohne Spendenbescheinigung.

3. Spendenaufruf durch das Bestattungsinstitut

Um die Angehörigen und Freunde nach einem Todesfall zu entlasten, bieten einige Bestattungsinstitute an, die Organisation eines Spendenaufrufs im Andenken an eine geliebte Person zu übernehmen. Zu diesem Zweck bitten wir um eine direkte Kontaktaufnahme des Bestattungsinstituts mit Thomas Koenen, Ansprechpartner für das Fundraising, thomas.koenen@familienhoerbuch.de.